Wir nutzen für unsere Kontaktrückverfolgung im Austausch mit den Gesundheitsämtern die luca App.
An jedem unsere Rasenplätze befinden sich QR-Codes zur An- und Abmeldung.
Unter folgendem Link könnt Ihr euch die App herunterladen.
Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter Abstand bzw. 3 m2) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds. Bei nicht vermeidbaren Ansprachen in geschlossenen Räumen ist auf die Wahrung der Abstandsre- geln und Tragen eines Mund-Nase-Schutzes zu achten.
In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten.
Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
Intensives Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mind. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände vor und direkt nach der Trainingseinheit oder dem Spiel. Beim Spiel möglichst auch in der Halbzeit.
Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.
Die Spieler*innen tragen bei Wettkampf und Training ausschließlich ihre persönliche Ausstattung. Für die Spiele wird empfohlen, jedem/jeder Spieler*in ein Trikot/Hose/Stutzen zum persönlichen Gebrauch und selbstständiger Reinigung zu überlassen. Ist dies nicht möglich, sind die Trikots/Hose/Stutzen von einem Betreuer nach Reinigung der Hände auszugeben und nach dem Training/Spiel unter anschließender intensiver Reinigung der Hände einzu- sammeln und bei mindestens 60 Grad zu waschen und hygienisch aufzubewahren.
Im Training wird darauf verzichtet, Markierungshemden zu verteilen und diese hinterher wieder einzusammeln und beim nächsten Training wieder neu zu verteilen. Jeder Spieler nutzt sein eigenes Markierungshemd, wäscht es nach jdem Gebrauch. Ist das nicht möglich, werden keine Markierungshemden genutzt.
Die benutzten Trainingsmaterialien werden nach der Benutzung mit Wasser und Seife gereinigt.
Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheits- zustand.
Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Sym- ptome sind:
Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Er- kältungssymptome
Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird min- destens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der be- treffenden Person.
Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
Ansprechpartner*in für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainings- und Spielbetriebs ist
Jürgen Holzmann
Mobil: 0151 64600861
Das Hygienekonzept ist anhand der vorliegenden Rahmenbedingungen des Vereins Spielvereinigung 03 Neu-Isenburg (Vereinsname) und der Sportstätte Sportpark Neu-Isenburg (Name der Sportstätte) erstellt worden.
Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem im Eingangsbereich des Sportgeländes, ausgestattet.
Alle Trainer*innen und verantwortliche Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trai- nings- und Spielbetrieb eingewiesen. Die Einweisung wird entsprechend dokumentiert.
Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven Trainings- und Spielbetriebs involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Spielbetrieb neben den Perso- nen des Heimvereins, vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen.
Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände aufhalten (Zone 3), müssen über die Hygieneregeln recht- zeitig in verständlicher Weise informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts mindestens am Eingangsbereich.
Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.
Die Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt:
Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“
Zone 2 „Umkleidebereiche“
In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:
In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.
Für die Nutzung im Trainings- und Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.
Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“
Die Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zu- gänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.
Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über einen/mehrere offizielle Eingänge. Die anwesende Gesamt- personenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs ist stets bekannt.
Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden ausschließlich zur Ermög- lichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Veranstalterin oder dem Veranstalter erfasst; diese haben die Daten für die Dauer eines Monats ab Beginn der Veranstaltung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorzuhalten und auf Anforderung an diese zu übermitteln sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist sicher und datenschutzkonform zu löschen oder zu vernichten; die Bestimmungen der Art. 13, 15, 18 und 20 der Datenschutz-Grundverordnung zur Informationspflicht und zum Recht auf Auskunft zu personen- bezogenen Daten finden keine Anwendung; die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden über diese Beschrän- kungen informiert.
Es erfolgt eine räumliche oder zeitliche Trennung („Schleusenlösung“) von Eingang und Ausgang der Sportstätte. Die Fluchtwegbreiten von 1,2 Meter werden hierbei nicht unterschritten.
Zur Unterstützung der Einhaltung des Abstandsgebots (1,5 Meter Abstand bzw. 3 m2) werden Markierungen in fol- genden Bereichen auf-/angebracht:
Folgende Bereiche der Sportstätte fallen nicht unter die genannten Zonen und sind separat zu betrachten und an- hand der lokal gültigen behördlichen Verordnungen zu betreiben:
Grundsätze
Abläufe/Organisation vor Ort
Ankunft und Abfahrt
Auf dem Spielfeld
Auf dem Sportgelände
Die Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen sowie Gastronomiebereichen unterliegt den jeweils lokal gültigen Verordnungen
Abläufe/Organisation vor Ort
Der Einlass auf das Vereinsgelände erfolgt ausschließlich über den gekennzeichneten Eingang, das Verlassen des Ge- ländes erfolgt ausschließlich über den gekennzeichneten Ausgang. Die maximal zulässige Teilnehmerzahl (Zuschau- er, Spieler, Offizielle) wird durch geeignete Kontrollen nicht überschritten.
Anreise der Teams und Schiedsrichter zum Sportgelände
Kabinen (Teams & Schiedsrichter)
Duschen/Sanitärbereich
Spielbericht
Aufwärmen
Ausrüstungs-Kontrolle
Einlaufen der Teams
Trainerbänke/Technische Zone
Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter Abstand bzw. 3 m2) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds. Bei nicht vermeidbaren Ansprachen in geschlossenen Räumen ist auf die Wahrung der Abstandsre- geln und Tragen eines Mund-Nase-Schutzes zu achten.
In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten.
Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
Intensives Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mind. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände vor und direkt nach der Trainingseinheit oder dem Spiel. Beim Spiel möglichst auch in der Halbzeit.
Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.
Die Spieler*innen tragen bei Wettkampf und Training ausschließlich ihre persönliche Ausstattung. Für die Spiele wird empfohlen, jedem/jeder Spieler*in ein Trikot/Hose/Stutzen zum persönlichen Gebrauch und selbstständiger Reinigung zu überlassen. Ist dies nicht möglich, sind die Trikots/Hose/Stutzen von einem Betreuer nach Reinigung der Hände auszugeben und nach dem Training/Spiel unter anschließender intensiver Reinigung der Hände einzu- sammeln und bei mindestens 60 Grad zu waschen und hygienisch aufzubewahren.
Im Training wird darauf verzichtet, Markierungshemden zu verteilen und diese hinterher wieder einzusammeln und beim nächsten Training wieder neu zu verteilen. Jeder Spieler nutzt sein eigenes Markierungshemd, wäscht es nach jdem Gebrauch. Ist das nicht möglich, werden keine Markierungshemden genutzt.
Die benutzten Trainingsmaterialien werden nach der Benutzung mit Wasser und Seife gereinigt.
Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheits- zustand.
Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Sym- ptome sind:
Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Er- kältungssymptome
Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird min- destens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der be- treffenden Person.
Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
Ansprechpartner*in für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainings- und Spielbetriebs ist
Jürgen Holzmann
Mobil: 0151 64600861
Das Hygienekonzept ist anhand der vorliegenden Rahmenbedingungen des Vereins Spielvereinigung 03 Neu-Isenburg (Vereinsname) und der Sportstätte Sportpark Neu-Isenburg (Name der Sportstätte) erstellt worden.
Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem im Eingangsbereich des Sportgeländes, ausgestattet.
Alle Trainer*innen und verantwortliche Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trai- nings- und Spielbetrieb eingewiesen. Die Einweisung wird entsprechend dokumentiert.
Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven Trainings- und Spielbetriebs involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Spielbetrieb neben den Perso- nen des Heimvereins, vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen.
Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände aufhalten (Zone 3), müssen über die Hygieneregeln recht- zeitig in verständlicher Weise informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts mindestens am Eingangsbereich.
Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.
Die Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt:
Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“
Zone 2 „Umkleidebereiche“
In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:
In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.
Für die Nutzung im Trainings- und Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.
Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“
Die Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zu- gänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.
Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über einen/mehrere offizielle Eingänge. Die anwesende Gesamt- personenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs ist stets bekannt.
Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden ausschließlich zur Ermög- lichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Veranstalterin oder dem Veranstalter erfasst; diese haben die Daten für die Dauer eines Monats ab Beginn der Veranstaltung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorzuhalten und auf Anforderung an diese zu übermitteln sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist sicher und datenschutzkonform zu löschen oder zu vernichten; die Bestimmungen der Art. 13, 15, 18 und 20 der Datenschutz-Grundverordnung zur Informationspflicht und zum Recht auf Auskunft zu personen- bezogenen Daten finden keine Anwendung; die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden über diese Beschrän- kungen informiert.
Es erfolgt eine räumliche oder zeitliche Trennung („Schleusenlösung“) von Eingang und Ausgang der Sportstätte. Die Fluchtwegbreiten von 1,2 Meter werden hierbei nicht unterschritten.
Zur Unterstützung der Einhaltung des Abstandsgebots (1,5 Meter Abstand bzw. 3 m2) werden Markierungen in fol- genden Bereichen auf-/angebracht:
Folgende Bereiche der Sportstätte fallen nicht unter die genannten Zonen und sind separat zu betrachten und an- hand der lokal gültigen behördlichen Verordnungen zu betreiben:
Grundsätze
Abläufe/Organisation vor Ort
Ankunft und Abfahrt
Auf dem Spielfeld
Auf dem Sportgelände
Die Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen sowie Gastronomiebereichen unterliegt den jeweils lokal gültigen Verordnungen
Abläufe/Organisation vor Ort
Der Einlass auf das Vereinsgelände erfolgt ausschließlich über den gekennzeichneten Eingang, das Verlassen des Ge- ländes erfolgt ausschließlich über den gekennzeichneten Ausgang. Die maximal zulässige Teilnehmerzahl (Zuschau- er, Spieler, Offizielle) wird durch geeignete Kontrollen nicht überschritten.
Anreise der Teams und Schiedsrichter zum Sportgelände
Kabinen (Teams & Schiedsrichter)
Duschen/Sanitärbereich
Spielbericht
Aufwärmen
Ausrüstungs-Kontrolle
Einlaufen der Teams
Trainerbänke/Technische Zone
Quelle: https://www.hfv-online.de
Hygienekonzept als PDF
© COPYRIGHT SpVgg03 Neu-Isenburg e.V. · OFFIZIELLE VEREINSWEBSEITE
Für die Anmeldung per E-Mail bekommen sie zeitnah eine Empfangsbestätigung.
Die Teilnahmebestätigung, inklusive der Bankdaten zwecks Überweisung der Teilnahmegebühr erhalten sie ebenfalls in einer separaten E-Mail.
#wirsind03er