Hygienekonzept

Grundsätze

Dieses Hygienekonzept orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens 11Zurück ins Spiel” und den vom Hessischen Fußball-Verband veröffentlichten regionalen Anpassungen. Es gilt für den Trainings- und Spielbetrieb und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte. Zudem werden Regelungen für Personen im Publikumsbereich der Sportstätte festgehalten. Zur besseren Abtrennung werden die genannten Bereiche in Zonen eingeteilt. Genauere Inhalte werden unter Punkt 4 erläutert. Ausgenommen vom Konzept sind sämtliche sonstigen Bereiche im Innenbereich von Gebäuden, gastronomische Einrichtungen, Einrichtungen zur Sportplatzpflege und Sporthallen. Hierfür können weitere Hygienekonzepte notwendig sein. Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist. Zusammengefasst bedeutet das, dass der Sport in seinem Trainings- und Wettkampfbetrieb im Breiten- und Freizeitsport nunmehr eine weitgehende  Öffnung erfährt. Dies gilt jedoch nicht für den gemeinsamen Aufenthalt vor und nach dem Sport im  Öffentlichen Raum. Darauf ist ausdrücklich zu achten. Hier gelten die allgemeinen Abstandsregeln.

Wir nutzen für unsere Kontaktrückverfolgung im Austausch mit den Gesundheitsämtern die luca App.
An jedem unsere Rasenplätze befinden sich QR-Codes zur An- und Abmeldung. 

Unter folgendem Link könnt Ihr euch die App herunterladen.

https://luca-app.de

  • Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter Abstand bzw. 3 m2) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds. Bei nicht vermeidbaren Ansprachen in geschlossenen Räumen ist auf die Wahrung der Abstandsre- geln und Tragen eines Mund-Nase-Schutzes zu achten.

  • In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten.

  • Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.

  • Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).

  • Intensives Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mind. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände vor und direkt nach der Trainingseinheit oder dem Spiel. Beim Spiel möglichst auch in der Halbzeit.

  • Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.

  • Die Spieler*innen tragen bei Wettkampf und Training ausschließlich ihre persönliche Ausstattung. Für die Spiele wird empfohlen, jedem/jeder Spieler*in ein Trikot/Hose/Stutzen zum persönlichen Gebrauch und selbstständiger Reinigung zu überlassen. Ist dies nicht möglich, sind die Trikots/Hose/Stutzen von einem Betreuer nach Reinigung der Hände auszugeben und nach dem Training/Spiel unter anschließender intensiver Reinigung der Hände einzu- sammeln und bei mindestens 60 Grad zu waschen und hygienisch aufzubewahren.

  • Im Training wird darauf verzichtet, Markierungshemden zu verteilen und diese hinterher wieder einzusammeln und beim nächsten Training wieder neu zu verteilen. Jeder Spieler nutzt sein eigenes Markierungshemd, wäscht es nach jdem Gebrauch. Ist das nicht möglich, werden keine Markierungshemden genutzt.

  • Die benutzten Trainingsmaterialien werden nach der Benutzung mit Wasser und Seife gereinigt.

  • Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheits- zustand.

  • Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Sym- ptome sind:

    • Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Er- kältungssymptome

    • Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.

  • Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird min- destens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der be- treffenden Person.

Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.

Ansprechpartner*in für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainings- und Spielbetriebs ist

Jürgen Holzmann

Mobil: 0151 64600861

Das Hygienekonzept ist anhand der vorliegenden Rahmenbedingungen des Vereins Spielvereinigung 03 Neu-Isenburg (Vereinsname) und der Sportstätte Sportpark Neu-Isenburg (Name der Sportstätte) erstellt worden.

Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem im Eingangsbereich des Sportgeländes, ausgestattet.

Alle Trainer*innen und verantwortliche Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trai- nings- und Spielbetrieb eingewiesen. Die Einweisung wird entsprechend dokumentiert.

Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven Trainings- und Spielbetriebs involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Spielbetrieb neben den Perso- nen des Heimvereins, vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen.

Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände aufhalten (Zone 3), müssen über die Hygieneregeln recht- zeitig in verständlicher Weise informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts mindestens am Eingangsbereich.

Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.

Die Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt:

Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“

  • In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainings- und Spiel- betrieb notwendigen Personengruppen:
    • Spieler*innen
    • Trainer*innen
    • Team-Offizielle (gemäß Spielbericht)
    • Schiedsrichter*innen
    • Sanitäts- und Ordnungsdienst
    • Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
    • Medienvertreter*innen (siehe nachfolgende Anmerkung)
  • Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und verlassen.
  • Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt.
  • Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung des Mindestabstandes gewährt.
  •  

Zone 2 „Umkleidebereiche“

In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:

  • Spieler*innen
  • Trainer*innen
  • Team-Offizielle (gemäß Spielbericht)
  • Schiedsrichter*innen
  • Ansprechpartner*in für Hygienekonzept: Jürgen Holzmann.Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung (1,5 Meter Abstand bzw. 3 m2) oder Tragen von Mund- Nase-Schutz.

In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.

Für die Nutzung im Trainings- und Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.

    • Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/Trennung.
    • Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.

Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“

Die Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zu- gänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.

Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über einen/mehrere offizielle Eingänge. Die anwesende Gesamt- personenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs ist stets bekannt.

Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden ausschließlich zur Ermög- lichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Veranstalterin oder dem Veranstalter erfasst; diese haben die Daten für die Dauer eines Monats ab Beginn der Veranstaltung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorzuhalten und auf Anforderung an diese zu übermitteln sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist sicher und datenschutzkonform zu löschen oder zu vernichten; die Bestimmungen der Art. 13, 15, 18 und 20 der Datenschutz-Grundverordnung zur Informationspflicht und zum Recht auf Auskunft zu personen- bezogenen Daten finden keine Anwendung; die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden über diese Beschrän- kungen informiert.

Es erfolgt eine räumliche oder zeitliche Trennung („Schleusenlösung“) von Eingang und Ausgang der Sportstätte. Die Fluchtwegbreiten von 1,2 Meter werden hierbei nicht unterschritten.

Zur Unterstützung der Einhaltung des Abstandsgebots (1,5 Meter Abstand bzw. 3 m2) werden Markierungen in fol- genden Bereichen auf-/angebracht:

    • Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen
    • Spuren zur Wegeführung auf der Sportanlage
    • Abstandsmarkierungen auf Zuschauer*innenplätzen
    • Abstandsmarkierungen bei GastronomiebetriebUnterstützend werden Plakate zu den allgemeinen Hygieneregeln genutzt.

Folgende Bereiche der Sportstätte fallen nicht unter die genannten Zonen und sind separat zu betrachten und an- hand der lokal gültigen behördlichen Verordnungen zu betreiben:

    • Vereinsheim
    • Ggf. getrennte Gastronomiebereiche
    • Sonstige Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume

Grundsätze

  • Trainer*innen und Vereinsverantwortliche informieren die Trainingsgruppen über die Maßnahmen und Regelun- gen des Hygienekonzepts.
  • Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten.
  • Das Trainingsangebot ist so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Mannschaften vermieden wird. Hierzu sind Pufferzeiten für die Wechsel eingeplant.
  • Alle Spieler*innen sind angehalten, eine rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine Teilnahme am Training er- folgt, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermö
  • Die Trainer*innen dokumentieren die Trainingsbeteiligung unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Grundlagen je Trainingseinheit.

Abläufe/Organisation vor Ort

Ankunft und Abfahrt

  • Bei der Nutzung von Fahrgemeinschaften wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. Wenn möglich sollte eine individuelle Anreise erfolgen.
  • Bei Anreise mit ÖPNV ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.
  • Die Ankunft am Sportgelände ist so zu planen, dass keine längeren Aufenthaltszeiten entstehen.

Auf dem Spielfeld

  • Alle Trainings- und Spielformen können mit Vollkontakt durchgeführt werden.
  • Kindermannschaften (Bambini bis einschließlich E-Jugend) trainieren weiterhin in kleineren Gruppen mit ausreißchend Betreuungspersonal.

Auf dem Sportgelände

  • Die Nutzung des Sportgeländes erfolgt ausschließlich, wenn vorher ein eigenes Training geplant wurde. Auf kurz- fristige, spontane Trainingseinheiten wird verzichtet.
  • Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands in Zone 3 möglich
  • Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist sichergestellt.
  • Bei der Nutzung geschlossener Räume wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen.

Die Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen sowie Gastronomiebereichen unterliegt den jeweils lokal gültigen Verordnungen

Abläufe/Organisation vor Ort

Der Einlass auf das Vereinsgelände erfolgt ausschließlich über den gekennzeichneten Eingang, das Verlassen des Ge- ländes erfolgt ausschließlich über den gekennzeichneten Ausgang. Die maximal zulässige Teilnehmerzahl (Zuschau- er, Spieler, Offizielle) wird durch geeignete Kontrollen nicht überschritten.

Anreise der Teams und Schiedsrichter zum Sportgelände

  • Anreise der Teams mit mehreren Fahrzeugen wird empfohlen. Fahrgemeinschaften sollten soweit möglich mini- miert werden. Insbesondere bei Anreise in Mannschaftsbussen/-transportern sind die geltenden Abstandsregelun- gen (1,5 Meter Abstand bzw. 3 m2) und Hygienevorgaben zu beachten.
  • Die Anreise der Schiedsrichter mit Team kann unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen in einem Auto erfolgen.
  • Die allgemeinen Vorgaben bzgl. Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten.

Kabinen (Teams & Schiedsrichter)

  • Die Abstandsregel (1,5 m Meter Abstand bzw. 3 m2) ist einzuhalten.
  • Es halten sich nur die unbedingt erforderlichen Personen in den Kabinen auf.
  • Abstandsmarkierungen in den Kabinen erleichtern das Einhalten des Mindestabstandes.
  • Zur Wahrung des Mindestabstandes erfolgt das Umziehen in wechselnden Gruppen. Alternativ trägt jeder in der Kabine anwesende Spieler, Trainer oder Vereinsverantwortliche einen Mund-Nasen-Schutz.
  • Spiel- und Halbzeitbesprechungen oder Mannschaftssitzungen werden nach Möglichkeit im Freien durchgefü
  • Die Aufenthaltsdauer in den Kabinen ist auf ein Minimum zu beschrä
  • Mannschafts- und Schiedsrichterkabinen werden regelmäßig gereinigt und Kontaktflächen desinfiziert.
  • In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.

Duschen/Sanitärbereich

  • Die Abstandsregel (1,5 Meter Abstand bzw. 3 m2) ist einzuhalten, wenn keine geeigneten Abtrennungen vorhan- den sind.
  • Bei von mehreren Teams genutzten Duschräumen erfolgt die Nutzung wechselweise mit ausreichend Zeit zur Durchlü
  • Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts werden eingehalten.
  • Die Aufenthaltsdauer in den Kabinen ist auf ein Minimum zu beschrä

Spielbericht

  • Nach Möglichkeit soll der Spielbericht von den Mannschaftsverantwortlichen und Schiedsrichtern auf einem eige- nen Endgerät oder zu Hause bearbeitet werden. Falls Geräte des Heimvereins genutzt werden, sind diese nach Be- nutzung zu desinfizieren.
  • Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, sind diese vor und nach der Nutzung zu reinigen. Zudem ist sicherzustellen, dass unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist.
  • Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren. Die Anzahl der Teamoffiziellen/Betreuer pro Team sollte die Anzahl 5 nicht ü
  • Auf Auswechselkärtchen wird grundsätzlich verzichtet.

Aufwärmen

  • Das Aufwärmen findet in räumlich getrennten Bereichen statt, in denen vor allem der Mindestabstand von 1.5 m zu Zuschauern und anderen Personen gewährleistet ist.

Ausrüstungs-Kontrolle

  • Die Equipment-Kontrolle durch den Schiedsrichter erfolgt im Außenbereich.
  • Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, ist vom Schiedsrichter (-Assistent) ein Mund-Nasen- Schutz zu tragen.

Einlaufen der Teams

  • Kein gemeinsames Einlaufen der Mannschaften
  • Kein „Handshake“
  • Keine Escort-Kids
  • Keine Maskottchen
  • Keine Team-Fotos
  • Keine Eröffnungsinszenierung

Trainerbänke/Technische Zone

  • Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Teamoffiziellen haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten.
  • Auf der Auswechselbank jedes Teams ist auf die Einhaltung der Abstandsregeln zu achten. Es werden wenn möglich unterstützende Markierungen angebracht.
  • Die Ersatzbank ist in einem Mindestabstand zu den Zuschauern aufgestellt oder der Bereich dahinter ist für Zu- schauer gesperrt.

Quelle: https://www.hfv-online.de

Hygienekonzept als PDF

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